ANHANG ZU DEN BESTIMMUNGEN von Wrocławski Rower Miejski vom 24. Juli 2025 »
Geschäftsbedingungen
System Wrocławski Rower Miejski
Gültig ab dem 01.08.2025
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Diese Geschäftsordnung definiert die Grundsätze und Bedingungen für die Nutzung des Systems Wrocławski Rower
Miejskie (im Folgenden: WRM), das innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Wrocław eingerichtet wurde und
betrieben wird und die auf der Website: https://wroclawskirower.pl/strefa-uzytkowania-systemu-wrm
aufgeführten Standorte.
2. Die Geschäftsordnung des WRM wird zusammen mit der Datenschutzerklärung kostenlos auf der Website
www.wroclawskirower.pl in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, ihren Inhalt zu lesen,
herunterzuladen, zu reproduzieren und zu speichern. Diese Dokumente sind im Büro der Nextbike Polska S.A. mit
Sitz in Warschau erhältlich, die der Betreiber des WRM ist.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A.
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected]
Tel.: +48 71 738 11 11
4. Die Nextbike Systeme sind kompatibel, so dass Sie durch das Anlegen eines Kontos in einem der Systeme den
Fahrradverleih auch in anderen Städten nutzen können, es sei denn, die Bestimmungen eines bestimmten Systems
sehen etwas anderes vor.
II. Definitionen.
1. Mobile Anwendung – eine mobile Anwendung, mit der Sie das WRM nutzen können. Die Nutzung der
Mobilen Anwendung ist auf einem Smartphone-Gerät mit einem geeigneten, aktuellen Android- oder iOS-System
möglich, das den Download der Mobilen Anwendung aus dem Online-Shop ermöglicht. Die Anwendung kann kostenlos aus
dem Google Play und Apple AppStore heruntergeladen werden. Voraussetzung für das Herunterladen und die Nutzung
der Anwendung ist ein ständiger Internetzugang und die Registrierung eines Kundenkontos im WRM-System.
2. Kontosperre – vorbeugende Maßnahme, die darin besteht, die Nutzung des WRM zu verhindern,
und die vom Betreiber im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung
angewendet werden kann, insbesondere wenn der Verstoß eine Beschädigung des Eigentums des Betreibers
darstellt.
3. O-lock – ein Mittel zur Sicherung des Fahrrads in Form einer in den Rahmen integrierten
O-förmigen Klammer, ohne die es unmöglich ist, den Verleih zu beenden. Das O-Lock dient auch zur Sicherung des
Fahrrads, wenn die Anhalte-Funktion verwendet wird. Das O-Lock ist am Hinterrad montiert und bleibt während der
Fahrt geöffnet. Das O-Lock ist ein Zubehör für jedes Fahrrad.
4. Werbegutschein /Bonus – ein vom Betreiber angebotener Gutschein, der dem Konto des Kunden
gutgeschrieben wird. Der Betrag des Gutscheins und sein Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und
sind nicht erstattungsfähig. Die Gelder aus dem Gutschein werden zuerst verwendet, bevor die Gelder vom Kunden
eingesetzt werden.
5. Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren – die Preisliste der Dienstleistungen und Gebühren
des WRM, die einen integralen Bestandteil des Vertrags darstellt. Die Preisliste und die Tabelle der
Zusatzgebühren bilden die Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen, die auf der Website und in der Mobilen
Anwendung verfügbar ist.
6. WRM-Kontaktzentrum (CK WRM) – der vom Betreiber eingerichtete Kundendienst, über den Sie mit
dem Betreiber in Kontakt treten können:
a. über eine 24 Stunden am Tag erreichbare Hotline unter Tel.: 71 738 11 11
b. per E-Mail unter: [email protected]
Einzelheiten über die Funktionsweise des CK finden Sie auf der Website www.wroclawskirower.pl
7. Ausleihdauer – die Dauer vom Moment der Ausleihe (Entsperrung) ohne vorherige Reservierung
bis zum Moment der Rückgabe des Fahrrads durch Schließen des O-lock. Es wird davon ausgegangen, dass Fahrpausen
in der Verleihzeit enthalten ist.
8. GPS – ein am Fahrrad angebrachtes Gerät zur Überwachung der Position und des Standorts des
Fahrrads.
9. Kunden-ID – eine dem Kunden zugewiesene individuelle Nummer, die der bei der Registrierung
angegebenen Handynummer entspricht, und eine sechsstellige PIN-Nummer. Die Kennung kann auch eine beliebige
RFID-Karte sein. Einzelheiten zur Anmeldung und zu den Identifikationsmerkmalen des Kunden sind in Kapitel VI
beschrieben. Anmeldung.
10. Kunde/Nutzer – eine natürliche Person, ein Teilnehmer am WRM-System, der die
Geschäftsbedingungen akzeptiert und sich beim WRM angemeldet hat, wodurch er/sie einen Vertrag mit dem Betreiber
eingegangen ist.
11. Kundenkonto/Konto – das persönliche Konto des Kunden, das während des Anmeldevorgangs
erstellt wurde, zum Zwecke der Nutzung des WRM sowie der Erhebung von Gebühren gemäß Anlage 1 der
Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann RFID-kompatible Karten und mobile Geräte mit seinem Konto im WRM-System
verknüpfen, um den Vorgang des Fahrradverleihs zu vereinfachen.
12. Mindestkontostand – das Mindestguthaben auf dem Konto, das der Kunde haben muss, um ein
Fahrrad ausleihen zu können. Der Mindestkontostand muss mindestens 0 PLN betragen.
13. Betreiber – die Firma Nextbike Polska S.A., die den WRM-Service ausführt, mit Sitz in der
ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warschau, eingetragen in das vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in
Warschau, 14. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters geführte Unternehmerregister unter der
KRS-Nummer 0000646950, REGON 021336152, NIP 8951981007.
14. Startgebühr – die Höhe der Anfangsgebühr, die der Kunde bei der Anmeldung im WRM bezahlt.
Die Höhe der Startgebühr ist in Anlage 1 aufgeführt und wird mit den Leihgebühren verrechnet.
15. Datenschutzerklärung – ein von den Geschäftsbedingungen unabhängiges Dokument des
Betreibers, in dem die Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch den
Betreiber festgelegt sind. Die Datenschutzrichtlinie ist verfügbar unter www.wroclawskirower.pl/polityka-prywatnosci.
16. Ermittlungsverfahren – vom Betreiber ergriffene juristische und sachliche Schritte zur
Feststellung der Umstände und Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder, insbesondere im
Zusammenhang mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung, Unfällen und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des
Betreibers.
17. Fahrpause – Eine Funktion, mit der Sie Ihr Fahrrad abstellen können, ohne es zurückzugeben.
Die Fahrpause ist über die mobile Anwendung abrufbar.
18. Geschäftsordnung – diese Geschäftsordnung mit den Nutzungsbedingungen des WRM, insbesondere
dem Umfang der Rechte und Pflichten sowie der Haftung von Personen, die die Möglichkeit nutzen, Fahrräder bei
WRM auszuleihen.
19. Reservierung – eine Funktion für ein Spezialfahrrad, mit der der Kunde aus der Ferne ein
Spezialfahrrad reservieren kann. Einzelheiten zur Reservierung werden in Kapitel VII dieser Geschäftsordnung
beschrieben.
20. E-Bike – ist der Grundtyp des Elektrofahrrads, das im WRM-System zur Verfügung gestellt
wird. Das Fahrrad ist individuell markiert und durch die gelbe Farbe des Rahmens gekennzeichnet. Es ist mit
einem elektrischen Hilfsantrieb ausgestattet, der den Benutzer beim Treten in die Pedale unterstützt und dessen
Leistung allmählich abnimmt und auf Null sinkt, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet. Das E-Bike ist
nur für die Nutzung durch eine voll geschäftsfähige natürliche Person oder Minderjährige über 13 Jahre mit
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bestimmt. Das E-Bike darf von Personen mit einer Körpergröße von mehr als
150 cm und einem Gewicht von höchstens 115 kg genutzt werden.
21. Kinderfahrrad – ein Fahrrad mit 20-Zoll-Rädern, das für ein Kind ab 6 Jahren mit einer
Körpergröße von mindestens 120 cm und einem Körpergewicht von bis zu 60 kg ausgelegt ist. Das Kinderfahrrad darf
nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden.
22. Spezialfahrrad – ein anderer Fahrradtyp als der Standardtyp, d.h.: Kinderfahrrad,
Lastenfahrrad, Handbike und Tandem.
23. Standardfahrrad – der vom Betreiber im WRM zur Verfügung gestellte Grundtyp eines Fahrrads.
Das Fahrrad ist für die Nutzung durch eine Person ausgelegt, die mindestens 13 Jahre alt und zwischen 150 und
195 cm groß ist. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder mit Felgen und eine Tragfähigkeit von bis zu 115 kg für den
Fahrer allein. Er ist mit einem Korb mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern ausgestattet.
24. Lastenfahrrad (Cargo) – ein Fahrrad mit einer Ladebox, die mit Klappbänken für die Mitnahme
von Kindern und Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Die maximale Tragfähigkeit der Box beträgt 100 kg.
25. Handbike – ein von Hand angetriebenes Dreirad, das für einen Benutzer mit einer Behinderung
der unteren Gliedmaßen entwickelt wurde.
26. Tandem – Ein für zwei Personen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 230 kg konzipiertes
Fahrrad.
27. WRM Service – vom Betreiber erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der
Reparatur und der Wartung des WRM-Systems.
28. Spezial-WRM-Station– eine mit dem WRM-Symbol gekennzeichnete Stelle, an der die Kunden
Spezial- und Standard-Fahrräder ausleihen und zurückgeben können. Die Liste der Spezial-WRM-Stationen finden Sie
in Anhang Nr. 3. Informationen über den Standort von Standard- und Spezial-WRM-Stationen finden Sie auf der
Website und in der mobilen Anwendung.
29. Standard-WRM-Station – ein Ort für die Ausleihe und Rückgabe von Standardfahrrädern durch
die Kunden, gekennzeichnet mit dem WRM-Symbol, ausgestattet mit Fahrradständern, an denen die Fahrräder mit
einem O-Lock abgestellt (zurückgegeben) werden. Informationen über den Standort von WRM-Standardstationen und
Spezialstationen finden Sie auf der Website und in der mobilen Anwendung.
30. Nutzungsgebiet – Verwaltungsgrenzen der Gemeinde Wrocław und betrieben wird und die auf der
Website: https://wroclawskirower.pl/strefa-uzytkowania-systemu-wrm
aufgeführten Standorte.
31. Sperrzone – ist zu verstehen als Orte/Gebiete, an denen der Kunde das WRM-Fahrrad fahren
aber nicht zurückgeben darf. Die Zone "Nicht erlaubt" umfasst in erster Linie Gewässer, Strände, Parks und
Friedhöfe. Die vom WRM-Betreiber definierte Unerlaubte Zone ist auf der WRM-Website, der WRM Mobile App und beim
WRM CK verfügbar.
32. Website – die vom Betreiber eingerichtete Website www.wroclawskirower.pl auf der die
erforderlichen Daten für den Start und die weitere Nutzung des WRM enthalten sind.
33. System Wrocławski Rower Miejskie/WRM-System – das vom Betreiber eingerichtete
Fahrradverleihsystem, das insbesondere die Fahrräder, die technische Infrastruktur, die Software und die Geräte
umfasst, die das Ausleihen der Fahrräder, die Buchung, das Abstellen und die Rückgabe der Fahrräder
ermöglichen.
34. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, der die gegenseitigen Rechte und
Pflichten in diesen Geschäftsbedingungen festlegt. Ein Vertrag, dessen Inhalt die Bestimmungen der
Geschäftsordnung umfasst, gilt zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden beim WRM und vorbehaltlich der Erklärung
des Kunden, dass er die Geschäftsordnung akzeptiert, als automatisch abgeschlossen. Der Administrator der
persönlichen Daten ist die Nextbike Polska S.A.
35. Fahrradverleih/Ausleihe – Freischalten des Fahrrads mit Hilfe der Kunden-ID oder auf andere
Weise, wie in Kapitel VI, Pkt. 4 beschrieben, um eine Fahrt zu unternehmen. Der Verleihprozess wird in Kapitel
VIII der Geschäftsordnung ausführlich beschrieben.
36. Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an die entsprechende
Standard-/Spezial-WRM-Station oder außerhalb durch Schließen des O-Locks. Der Vorgang der Rückgabe wird in
Kapitel XI der Geschäftsordnung definiert. Die Verwendung der Fahrpause-Funktion wird nicht als Rückgabe des
Fahrrads verstanden.
III. Allgemeine Grundsätze zur Nutzung des Systems Wrocławski Rower Miejskie.
1. Voraussetzung für die Nutzung des WRM-Systems ist, dass der Kunde die bei der Anmeldung geforderten
persönlichen Daten angibt, die in dieser Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen akzeptiert, die Erstzahlung
leistet und den Aktivierungslink anklickt. Eine weitere Bedingung für die Nutzung des WRM ist die
Aufrechterhaltung des Mindestkontostandes zum Zeitpunkt jeder Anmietung in Höhe von mindestens 0 PLN (in Worten:
null Zloty).
2. Personen, die mindestens 13 und weniger als 18 Jahre alt sind (im Folgenden als Minderjährige bezeichnet),
können das WRM mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen. Die Erziehungsberechtigten haften
für alle Schäden, die insbesondere durch die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags entstehen, und
verpflichten sich, die in den Anlagen 1 dargelegten laufenden Verpflichtungen zu übernehmen. Die Zustimmung von
mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten für die Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen
muss an den Betreiber gesendet werden:
a. in Form eines eingescannten Briefes per E-Mail an [email protected],
b. per Einschreiben an die Adresse des Betreibers,
c. persönlich am Geschäftssitz des Betreibers eingereicht,
d. als Anhang zum Antrag über die mobile Anwendung gesendet.
Die Zustimmung sollte Folgendes enthalten:
i. Telefonnummer des Minderjährigen, unter der das Konto registriert ist,
ii. Vor- und Nachname der Eltern oder des Erziehungsberechtigten,
iii. Zustimmung zur Nutzung des PRM-Systems durch den Minderjährigen,
iv. Vor- und Nachname des Minderjährigen,
v. Geburtsdatum des Minderjährigen,
vi. Eine handschriftliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur der
Eltern/Erziehungsberechtigten (in dem in Kapitel III, Punkt 2.a) genannten Fall),
vii. Datum und Ort der Erteilung der Zustimmung.
3. Der Kunde kann Dritte zur Nutzung seines WRM-Kontos ermächtigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die
insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags entstehen,
und verpflichtet sich, die in Anlage Nr. 1 genannten laufenden Verbindlichkeiten zu decken. Die vom Inhaber des
WRM-Kontos ausgefüllte Autorisierung ist dem Betreiber zu senden:
a. in Form eines Scans des Schreibens per E-Mail an [email protected],
b. per Einschreiben an die Adresse des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers abgeben,
d. als Anhang der Anmeldung über die Mobile App senden.
Sie muss Folgendes enthalten:
i. Telefonnummer des Kunden, unter der das Konto registriert ist,
ii. Vor- und Nachnamen des Kunden,
iii. Zustimmung zur Nutzung des WRM-Systems durch Dritte,
iv. Telefonnummer der bevollmächtigten Person,
v. Vor- und Nachnamen der bevollmächtigten Person,
vi. E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person,
vii. die eigenhändige Unterschrift des Kunden oder seine qualifizierte elektronische Signatur (im Fall von
Abschnitt III, Nr. 3.a),
viii. Datum und Ort der Autorisierung.
Ein Muster der Vollmacht ist abrufbar unter www.wroclawskirower.pl
4. Der Kunde kann bis zu 4 Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
5. Die Nutzung des Leihfahrrads ist in der Nutzungszone gestattet.
6. Die Nutzung der Fahrräder des WRM-Systems darf unter Androhung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage 1 nur
für nichtgewerbliche Zwecke erfolgen.
7. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jede Änderung der Adresse oder sonstiger
Identitätsdaten der Vertragsparteien, die bei der Anmeldung im System angegeben wurden, zu benachrichtigen.
IV. Haftung und Verpflichtung.
1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des WRM-Systems und ist für dessen
einwandfreies Funktionieren verantwortlich.
2. Der Betreiber haftet nicht für unmittelbare Schäden oder Folgeschäden bzw. entgangenen Gewinn, die sich aus
der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ergeben, und auch nicht für sonstige Schäden,
die der Nutzer zu vertreten hat. Die vorstehende Bestimmung lässt in Bezug auf den Vertrag mit dem Kunden
Artikel 473 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen und Regelungen der Geschäftsbedingungen einzuhalten,
insbesondere die vereinbarte Zahlung zu leisten und das Fahrrad in Übereinstimmung mit den in den
Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck und den Bestimmungen
der Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Im Falle der Nichteinhaltung der in
den Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen hat der Betreiber das Recht, das Konto des Kunden zu sperren.
Die ausführlichen Bedingungen für die Sperrung des Kontos sind in Kapitel XIII dieser Geschäftsbedingungen
beschrieben.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Login-Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat die Kosten für die
Nutzung des Dienstes durch Personen zu tragen, die durch sein Verschulden an seine Login-Daten gelangt
sind.
6. Für Schäden oder Zerstörungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Geschäftsordnung ergeben, ist der Kunde
verantwortlich. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur eines solchen Schadens in Rechnung gestellt
werden, einschließlich der Kosten für den Ersatz des Fahrrads, wie in Anlage 1 Preisliste und Tabelle der
Zusatzgebühren. Der Betreiber stellt dem Kunden eine Quittung oder eine Mehrwertsteuerrechnung für die
Durchführung der notwendigen Reparaturen aus.
7. Der Kunde haftet in vollem Umfang und verpflichtet sich, alle Bußgelder, Gebühren usw. zu zahlen, die dem
Kunden aufgrund der Nutzung des Fahrrads auferlegt werden und die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde haftet
jedoch nicht für Bußgelder, Gebühren usw., die aufgrund des Verschuldens des Betreibers gegen ihn verhängt
werden.
8. Sie dürfen das Fahrrad von WRM nicht zum Mountainbiken, Springen, Stuntfahren, als Rennrad benutzen oder das
Fahrrad zum Ziehen oder Schieben von Gegenständen verwenden. Das Mitführen von Gepäck ist nur in dem dafür
vorgesehenen Gepäckträger erlaubt, nichts darf an den Rahmen oder andere Teile des Fahrrads gehängt
werden.
9. Die Benutzung von WRM-Fahrrädern durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen
Rauschmitteln, psychotropen Substanzen oder Substitutionsmitteln im Sinne der Bestimmungen zur Bekämpfung der
Drogenabhängigkeit, starken antiallergischen Medikamenten oder anderen Medikamenten stehen, die per definitionem
das Fahren untersagen oder empfehlen, ist verboten.
10. Es ist verboten, WRM-Fahrräder in Autos und anderen Transportmitteln von Privatpersonen sowie in allen
öffentlichen Verkehrsmitteln zu transportieren.
11. Es ist verboten, Sicherheitsvorrichtungen zu verwenden, die nicht Teil des WRM-Systems sind, um das Fahrrad
zu sichern. Der Betreiber behält sich das Recht vor, vom Kunden verwendete unangemessene Sicherungseinrichtungen
zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der die Durchführung des
Mietvertrags ermöglicht, gehen gemäß Anlage Nr. 1 der Geschäftsordnung zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde ist vom Zeitpunkt der Ausleihe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe für das Fahrrad verantwortlich. Eine
unerlaubte Fahrt führt zu einer Gebühr gemäß Anlage 1.
13. Wird das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben, auch bei Diebstahl oder Verlust, wird dem Kunden
für jedes verlorene Fahrrad der Gegenwert des Fahrrads, wie in Anlage 1 angegeben, in Rechnung gestellt.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben wie er es ausgeliehen hat.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzungen und Beschädigungen, die über
den normalen Gebrauch hinausgehen, sowie Diebstahl des ausgeliehenen Fahrrads zu verhindern.
15. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads während der Ausleihe muss der Kunde den Kundendienst sofort nach
Bemerken des Vorfalls benachrichtigen.
16. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrads durch Verschulden des Kunden haftet der Kunde für die
Kosten der weiteren Ausleihe und ist für Diebstahl und Schäden haftbar. Im Falle von Schwierigkeiten bei der
Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, sich an den Kundendienst zu wenden.
V. Zahlungen.
1. Die Gebühren im WRM-System werden gemäß den Tarifen in Anlage 1 Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren
berechnet, die auf der Website, in der mobilen Anwendung und beim CK WRM verfügbar sind. Die Grundlage für die
Berechnung der Gebühr für die Nutzung des Fahrrads ist die Verleihdauer.
Die Zahlung für die im Rahmen des WRM angebotenen Dienstleistungen und Produkte erfolgt
2. indem Sie den Betreiber des WRM-Systems ermächtigen, Ihre Kredit- oder Debitkarte mit allen anfallenden
Gebühren zu belasten, einschließlich der Beträge, die im Zusammenhang mit einer verlängerten Mietdauer fällig
werden, sowie der Gebühren für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrrads/der Fahrräder.
3. Die Daten der Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und sind für den Betreiber
weder gespeichert noch zugänglich.
4. Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers überwiesen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Kredit- oder Debitkarte über ein ausreichendes
Guthaben zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme der Dienstleistung verfügt und zum Zeitpunkt der Nutzung
des WRM-Systems noch gültig ist.
6. Auf Wunsch des Kunden stellt der Betreiber dem Kunden eine Mehrwertsteuerrechnung aus.
7. Für den Fall, dass die in Rechnung gestellten Kosten für eine Fahrt die verfügbaren Mittel übersteigen und
der Einzug der Kredit- oder Debitkarte aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, fehlschlägt, ist
der Kunde verpflichtet, sein Konto innerhalb von 7 Werktagen mindestens auf einen Saldo von 0 PLN aufzuladen. Im
Falle einer Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte gegen den Kunden
einzuleiten, um die Zahlung für den abgeschlossenen Vertrag zu erwirken, was zur Sperrung des Kontos führt, bis
die Zahlung erfolgt ist. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Verzugszinsen auf überfällige Beträge ab dem
Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe zu berechnen.
8. Kommt der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber dem Betreiber in Verzug, behält sich der Betreiber das
Recht vor, Informationen über die Zahlungsrückstände an die in der einschlägigen Gesetzgebung genannten Stellen
weiterzuleiten. Der Kunde erkennt an, dass der Betreiber des WRM das Recht hat, seine aus dem Vertrag
resultierenden fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten, wodurch diese Dritten berechtigt
sind, die betreffenden Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der Betreiber des WRM behält sich das
Recht vor, ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Forderungen beim Kunden zu beauftragen.
9. Die für die Ausleihe gezahlten Gebühren können bei Beendigung des Vertrags zurückerstattet werden.
Während der Laufzeit des Vertrags mit dem Betreiber des WRM sind die für die Ausleihe gezahlten Gebühren nicht
erstattungsfähig.
10. Der Betrag des Werbegutscheins, der dem Konto des Kunden gutgeschrieben wird, kann nicht zurückerstattet
werden. Er wird vor den vom Kunden gezahlten Geldern verwendet. Einzelheiten über den Betrag, das Ablaufdatum
und den Grund für den Werbegutschein finden Sie in den aktuellen Werbebestimmungen, die auf der Website
verfügbar sind.
VI. Anmeldung.
1. Eine Voraussetzung für die Nutzung des WRM-Systems ist die vorherige Anmeldung des Kunden im System.
2. Sie können sich Anmeldung über:
a. Website,
b. Mobile Anwendung,
c. Telefonisch beim CK WRM.
3. Die folgenden persönlichen Daten werden bei der Anmeldung benötigt:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Kontaktadresse, d.h. Ort, Straße mit Haus- und Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail Adresse,
e. PESEL-Nummer.
Zumindest sollte darin auch festgehalten werden, dass der Kunde die WRM-Bedingungen und die
Datenschutzrichtlinien des Betreibers gelesen hat und diese akzeptiert.
4. Nach einer erfolgreichen Anmeldung erhält der Kunde eine automatisch generierte PIN, die zusammen mit der
Telefonnummer zum Einloggen in das Kundenkonto verwendet wird. Die Anmeldedaten werden per SMS an die angegebene
Telefonnummer gesendet.
Um den Login ins Konto und die Anmietung des Fahrrads zu vereinfachen, hat der Kunde die Möglichkeit, eine
RFID-Karte mit seinem Konto zu verknüpfen. Die Methode zur Verbindung der Karte mit dem Konto wird in den
Anweisungen beschrieben, die auf der Website in der mobilen Anwendung und beim CK WRM verfügbar sind.
5. An die angegebene E-Mail-Adresse wird ein Verifizierungslink zur Bestätigung der Daten gesendet. Das
Anklicken des Links dient der Überprüfung der Korrektheit dieser Adresse und ist eines der Elemente, die erfüllt
sein müssen, damit das Kundenkonto aktiviert werden kann. Der Verifizierungslink ist für 24 Stunden nach Erhalt
der E-Mail gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Verifizierung der Daten nur möglich, nachdem ein
neuer Link von der Mobilen App generiert wurde.
6. Die Freischaltung des Kundenkontos erfolgt, sobald alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. Alle für die Anmeldung erforderlichen Daten sind im Kundenkonto eingegeben,
b. Der Kunde hat auf den Verifizierungslink geklickt,
c. Der Kunde hat eine gültige Kredit- oder Debitkarte angeschlossen,
d. Der Kunde hat die Startgebühr bezahlt.
7. Kundenkonten mit falschen persönlichen Daten und einem Saldo von 0 PLN können automatisch aus der
WRM-Datenbank gelöscht werden.
VII. Reservierung.
1. Der Betreiber bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Spezialfahrrad bis zu 12 Stunden im Voraus zu
reservieren.
2. Reservierungen können vorgenommen werden:
a. telefonisch,
b. über die mobile Anwendung,
c. über die Website,
3. Bei einem reservierten Spezialfahrrad bietet der Betreiber:
a. die Zustellung des Fahrrads zu einer bestimmten Station bzw. dessen Abholung von dieser Station,
b. die Zustellung des Fahrrads zu einer bestimmten Station bzw. dessen Abholung von einer unbestimmten
Station,
c. die Zustellung des Fahrrads zu einer unbestimmten Station bzw. dessen Abholung von einer bestimmten
Station,
d. die Zustellung des Fahrrads zu einer unbestimmten Station bzw. dessen Abholung von einer unbestimmten
Station.
Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, deren Höhe in der Tabelle „Zusatzgebühren“ in Anlage 1
aufgeführt ist. Eine Liste der entsprechenden Stationen finden Sie in Anlage 2.
4. Das Fahrrad wird bis zu 15 Minuten nach der in der Reservierung angegebenen Abholzeit an der Station zur
Abholung bereitstehen.
5. Wird das reservierte Spezialfahrrad nicht ausgeliehen, wird das Kundenkonto mit einer zusätzlichen Gebühr
belastet, die in Anlage 1 aufgeführt ist.
6. Die Reservierung kann bis spätestens 60 Minuten vor der angegebenen Zeit für die Abholung des Fahrrads
storniert werden.
VIII. Ausleihen.
1. Die Ausleihe eines Fahrrads ist möglich, wenn der Kunde über ein aktives Konto verfügt. Unter aktivem Status
des Kontos versteht sich:
a. Anklicken des Aktivierungslinks nach der Anmeldung,
b. einen Mindestbetrag von 0 PLN auf dem Kundenkonto haben,
c. die Festlegung einer belastbaren Kreditkarte in der Mobilen Anwendung oder über die Website als Zahlungsform,
von der Gelder automatisch abgebucht werden.
2. Sie können Fahrräder bei WRM ausleihen über:
a. Mobile Anwendung,
b. das Anlegen der dem Konto zugewiesenen RFID-Karte an das Lesegerät des Standardfahrrads oder E-Bikes,
c. Kontakt mit dem Kundendienst.
3. Das Ausleihen eines Spezialfahrrads ist nur nach vorheriger Reservierung möglich. Der Reservierungsvorgang
wird in Kapitel VII dieser Geschäftsordnung beschrieben.
4. Das Ausleihen eines Standard-Fahrrads und eines E-Bikes ist an jeder WRM-Station oder außerhalb einer
WRM-Station möglich.
5. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad
gebrauchstauglich ist, insbesondere, dass die Reifen des Fahrrads aufgepumpt sind, dass die Bremsen
funktionieren und dass die Lichtanlage in Ordnung ist.
6. Für den Fall, dass der Kunde während der Ausleihe einen Defekt am Fahrrad feststellt, ist er verpflichtet, das
Problem unverzüglich dem CK WRM oder über die mobile Anwendung zu melden und, wenn möglich, das Fahrrad an der
nächstgelegenen Station zurückzugeben.
7. Wenn sich während der Ausleihe des Fahrrads ein Unfall oder eine Kollision ereignet, ist der Kunde
verpflichtet, eine Erklärung abzugeben oder die Polizei an den Ort des Geschehens zu rufen. Darüber hinaus ist
der Kunde im Falle des oben genannten Ereignisses verpflichtet, den CK WRM innerhalb von maximal 24 Stunden nach
Eintreten des Ereignisses über den oben genannten Sachverhalt zu unterrichten.
8. Es wird empfohlen, dass der Kunde über ein Mobiltelefon verfügt, mit dem er während der Ausleihe Anrufe beim
CK WRM tätigen kann.
9. Das Leihfahrrad darf in der Nutzungszone verwendet werden. Während der Dauer des Verleihs kann der Nutzer die
Nutzungszone verlassen, muss aber vor dem Ende des Verleihs zurückkehren und das Fahrrad in die Nutzungszone
zurückbringen, andernfalls werden dem Nutzer die Kosten gemäß Anlage 1 in Rechnung gestellt.
IX. Ausleidauer.
1. Die Dauer der Ausleihe des Fahrrads beginnt, wenn das Fahrrad gemäß Kapitel VIII, Pkt. 2 der Geschäftsordnung
entriegelt und das O-Lock geöffnet wird. Sie endet, wenn das Fahrrad gemäß Kapitel XI Pkt. 5 der
Geschäftsordnung zurückgegeben wird, d.h. wenn das O-Lock geschlossen wird. Die Nutzung der Fahrpause-Funktion
wird nicht als Rückgabe des Fahrrads verstanden und als Ausleihzeit gerechnet.
2. Der Kunde hat das Fahrrad zurückzugeben, ohne die maximale Mietdauer zu überschreiten. Einzelheiten über die
mögliche Verleihdauer sind in Anlage 3 aufgeführt.
3. Bei Überschreitung der maximalen einmaligen Ausleihzeit fallen Gebühren gemäß Anlage 3 an.
4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Kunden im Voraus zu kontaktieren, wenn Zweifel über den Zustand
des Fahrrads bestehen (z.B. schwacher Akku, ungewöhnlicher Standort des Fahrrads).
X. Fahrpause.
1. Mit der Fahrpause-Funktion bietet der Betreiber die Möglichkeit, das Fahrrad während einer laufenden Ausleihe
abzustellen. Die Verwendung der Fahrpause-Funktion ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des
Fahrrads.
2. Die Fahrpause-Funktion ist nur in der mobilen Anwendung verfügbar. Einmal ausgewählt, muss das O-Lock manuell
geschlossen werden.
3. Die Dauer der Fahrpause ist in der Mietzeit enthalten.
XI. Rückgabe.
1. Die Rückgabe eines Standard-Fahrrads und eines E-Bikes ist in der Nutzungszone (vorbehaltlich Kapitel II,
Punkt 32) auf eine der folgenden Arten möglich:
a. Reguläre Rückgabe – Rückgabe eines Standard-Fahrrads oder eines E-Bikes an einer Spezial- oder Standard WRM
Station, nachdem Sie es an einer Station ausgeliehen haben,
b. Prämierte Rückgabe – Rückgabe eines Standard-Fahrrads oder eines E-Bikes an einer Spezial- oder Standard WRM
Station, nachdem Sie es außerhalb einer Station ausgeliehen haben,
c. Kostenpflichtige Rückgabe – Rückgabe eines Standard-Fahrrads oder eines E-Bikes außerhalb einer Spezial- oder
Standard WRM Station, aber in der Nutzungszone.
Die Bonusbeträge und die Gebühr für die Art der Rückgabe XI.1 b und c sind in Anlage 1 aufgeführt.
2. Die Rückgabe eines WRM Spezialfahrrads ist auf eine der folgenden Arten möglich:
a. an einer der speziellen Stationen aus Anlage 2,
b. an einer beliebigen WRM-Station,
Die Kosten für die Bereitstellung und Abholung des vorbestellten Fahrrads am Ende der Ausleihe sind in Anlage 1
aufgeführt.
3. Es ist unter Androhung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage 1 nicht gestattet, ein Spezialfahrrad außerhalb
einer WRM-Station zurückzugeben.
4. Die Die Rückgabe von Standardfahrrädern, E-Bikes und Nicht-Standardfahrrädern in der Verbotszone und in
schwer zugänglichen Bereichen, z.B. geschlossenen Wohnanlagen, Privatgrundstücken, ist unter Androhung einer
zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage Nr. 1 nicht gestattet.
5. Der Kunde gibt das Fahrrad zurück, indem er das O-Lock schließt. Das Fahrrad sollte so fixiert werden, dass
sich das Vorderrad des Fahrrads in einer geraden Linie mit dem Rahmen des Fahrrads befindet und das Fahrrad
stabil steht. Das Fahrrad sollte vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder
Fußgängerverkehr zu behindern.
6. Der Bonus für die Bonus-Rückgabe (gemäß Abschnitt XI Nr. 1 b) wird erhoben, wenn ein anderer Kunde als
derjenige, der dasselbe Standardfahrrad oder E-Bike außerhalb der WRM-System-Station zurückgegeben hat, es an
der WRM-System-Station zurückgibt. Die Mittel für die Bonus-Rückgabe sind nicht erstattungsfähig und werden in
erster Linie für Fahrten verwendet, vor den vom Kunden gezahlten Mitteln.
7. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrrad ordnungsgemäß zurückzugeben und zu sichern, wie in
Kapitel XI Punkte 1 und 2 beschrieben. Die Nichtbeachtung kann Folgendes nach sich ziehen:
a. Berechnung der Gebühr für die Nutzung des Fahrrads gemäß der Preisliste und im Falle einer über die maximale
Mietdauer hinausgehenden Ausleihe, Berechnung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage 3 der Geschäftsordnung (je
nach Art des Fahrrads),
a. Berechnung einer Gebühr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads gemäß Anlage 1 der
Geschäftsordnung (je nach Art des Fahrrads),
b. Berechnung einer Gebühr für das Abstellen eines Spezialfahrrads außerhalb einer WRM-Station gemäß Anlage Nr.
1,
c. Berechnung einer Gebühr für das Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) an einem schwer zugänglichen
Ort gemäß Anlage 1 der Geschäftsordnung,
d. Berechnung einer Gebühr für das Zurücklassen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzungszone
gemäß Anlage 1 der Geschäftsordnung.
e. Erhebung einer Gebühr für das Abstellen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) in der verbotenen Zone und an
schwer zugänglichen Orten gemäß Anhang Nr. 1 der Bestimmungen.
f. Erhebung einer Gebühr für das ungesicherte Abstellen des gemieteten Fahrrads (unabhängig vom Typ) ohne
Schloss gemäß Anlage Nr. 1 der Bestimmungen.
Die Gebühren werden summiert.
1. Die in Abschnitt XI Nr. 7.b genannte Gebühr kann auf Antrag des Benutzers entsprechend reduziert werden, wenn
das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustmeldung gefunden wird.
XII. Reparaturen und Pannen.
1. Jede Panne sollte telefonisch dem CK WRM oder über die mobile Anwendung gemeldet werden, sobald die Panne
bemerkt wird. Im Falle einer Panne, die eine Weiterfahrt unmöglich macht, ist der Kunde verpflichtet, anzuhalten
und den WRM CK telefonisch zu verständigen und, wenn möglich, das Fahrrad zur nächsten WRM Station zu
bringen.
2. Es ist verboten, selbst irgendwelche Reparaturen, Änderungen oder den Austausch von Teilen am gemieteten
Fahrrad vorzunehmen. Die einzige Stelle, die dazu berechtigt ist, ist der WRM Service.
3. Wir empfehlen, dass der Kunde während der gesamten Dauer des Fahrradverleihs die Möglichkeit hat, mit unserem
CK WRM Kontakt aufzunehmen.
XIII. Sperrung von Benutzerkonten.
1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden im WRM-System vorübergehend oder dauerhaft zu
sperren, wenn die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zur Nutzung von WRM-Fahrrädern nicht
eingehalten werden.
2. Insbesondere kann das Konto gesperrt werden, wenn der Kunde:
a. die in Kapitel VI der Geschäftsbedingungen genannten persönlichen Daten nicht ausgefüllt hat,
b. das Fahrrad nicht bestimmungsgemäß verwendet,
c. das Fahrrad ungesichert abstellt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad verloren geht, nachdem der Kunde das Fahrrad
ausgeliehen hat.
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos verhindert die Einrichtung eines weiteren Kontos in der Zukunft und
ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrags mit dem Kunden durch sein Verschulden.
XIV. Reklamationen.
1. Eine Reklamation ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit des Kunden mit einer Dienstleistung oder dem Verlauf
eines Vorgangs im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung und folglich ein Antrag auf Nachbesserung der
Dienstleistung oder Erstattung eines Teils oder der gesamten in Rechnung gestellten Gebühr. Anträge, die keine
an den Betreiber gerichtete Forderung enthalten, werden nicht als Reklamation gewertet.
2. Reklamationen sollten mindestens Daten wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten, die
eine Identifizierung des Kunden ermöglichen. Wenn die Daten zur Identifizierung des Kunden fehlen, wird der
Betreiber die Reklamation unbearbeitet lassen.
3. Alle Reklamationen in Bezug auf die gemäß der Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen können vom
Kunden eingereicht werden:
a. Auf elektronischem Wege an die in Kapitel I, Pkt.3 angegebene E-Mail Adresse,
b. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
c. Über die mobile Anwendung,
d. Per Telefon,
e. Per Einschreiben an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
f. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.
4. Wenn die in der Reklamation angegebenen Daten oder Informationen ergänzt werden müssen, fordert der Betreiber
den reklamierenden Kunden vor der Bearbeitung der Reklamation auf, diese in dem angegebenen Umfang zu ergänzen.
Bevor der Betreiber die Reklamation bearbeitet, kann er den Kunden auch auffordern, die in den Bestimmungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geforderten Daten im Konto innerhalb der angegebenen Frist zu ergänzen. Wenn
die Daten nicht ergänzt werden, lässt der Betreiber die Reklamation unbearbeitet.
5. Die empfohlene Frist für die Einreichung einer Reklamation beträgt 7 Tage ab dem Datum des Anlasses für die
Reklamation.
6. Die Meldung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, seine Verbindlichkeiten
gegenüber dem Betreiber fristgerecht zu erfüllen.
7. Der Betreiber bearbeitet die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang, in besonders aufwändigen
Fällen - innerhalb von 30 Tagen. Wenn die Reklamation ergänzt werden muss, beginnt die Frist für die Bearbeitung
der Reklamation ab dem Datum der Zustellung der ergänzenden Dokumente oder der zusätzlichen
Erklärungen/Auskünfte an den Betreiber zu laufen. Wenn es nicht möglich ist, die Frist für die
Reklamationsbearbeitung einzuhalten, informiert der Betreiber den Kunden über die Verzögerung unter Angabe des
Grundes für die Verzögerung (Umstände, die festgestellt werden müssen) und des voraussichtlichen Datums der
Reklamationsbearbeitung.
8. Eine Antwort auf die Reklamation wird dem Kunden per E-Mail oder per Post an die in der Reklamation
angegebene Korrespondenzadresse gesendet. Der Betreiber kann eine Antwort an eine andere Adresse/E-Mail-Adresse
senden, die der reklamierende Kunde für die Korrespondenz angegeben hat.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers Einspruch zu erheben. Der Widerspruch wird
innerhalb von 14 Tagen nach seinem Eingang beim CK WRM geprüft. Der Widerspruch sollte auf eine der folgenden
Arten eingereicht werden:
a. Auf elektronischem Wege an die in Kapitel I, Pkt.3 angegebene E-Mail Adresse,
b. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
c. Per Einschreiben an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
d. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.
10. Der Kunde kann:
a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Antwort auf die Reklamation direkt beim CK WRM Beschwerde gegen die
Entscheidung des Betreibers einlegen,
b. eine Klage gegen den Betreiber vor dem zuständigen ordentlichen Gericht einreichen.
XV. Beendigung des Vertrags.
1. Rücktritt vom Vertrag.
a. Der Kunde kann von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag – auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zurücktreten.
Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Kunde vor ihrem Ablauf eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag an den
Betreiber sendet.
b. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, indem er:
i. eine Rücktrittserklärung an den Betreiber an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene E-Mail-Adresse
schickt,
ii. dem Betreiber per Einschreiben an die in Kapitel I, Pkt. 3 angegebene Postanschrift eine schriftliche
Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag zusendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das in Anlage 2 des Gesetzes
über die Konsumentenrechte (Gesetzblatt 2019, Artikel 134 in der geänderten Fassung) enthaltene
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
c. Bei einem Rücktritt vom Vertrag gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Im Falle eines
Vertragsrücktritts ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei alles zurückzugeben, was sie aufgrund des
Vertrags erhalten hat. Die Erstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Betreiber
die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag erhält. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden
wurde in der Widerrufserklärung ein anderes Verfahren vereinbart. Die alternative Lösung muss vom Kunden in
seiner Erklärung angegeben werden.
d. Wenn die Ausführung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, ist der
Nutzer verpflichtet, die bis zum Rücktritt vom Vertrag erbrachten Leistungen zu bezahlen. Das Restguthaben auf
Ihrem Konto wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung Ihrer Rücktrittserklärung durch den Betreiber
zurückerstattet.
2. Kündigung des Vertrages auf Wunsch des Kunden.
a. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung wie folgt vornehmen:
i. Auf elektronischem Wege an die in Kapitel I, Pkt.3 angegebene E-Mail Adresse,
ii. Per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website,
iii. Per Einschreiben an die in Kapitel I Pkt. 3 angegebene Postanschrift des Betreibers,
iv. Persönlich am Geschäftssitz des Betreibers.
b. Die Vertragskündigung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der
Kündigung an den Betreiber. Die Kündigung des Vertrags hat zur Folge, dass der Betreiber das Konto des Kunden im
WRM-System auflöst.
c. Vor der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, sein Kundenkonto auf einen Saldo von 0 PLN aufzufüllen. Die
Beendigung des Vertrags in einer Situation, in der der Saldo auf dem Konto des Kunden negativ ist, berührt nicht
das Recht des Betreibers, einen Betrag in Höhe der unbezahlten Forderungen des Kunden für die vom Betreiber
erbrachten Dienstleistungen zu fordern.
d. Wenn das Guthaben auf dem Kundenkonto am Tag der Vertragskündigung 0 PLN übersteigt, wird es auf das vom
Kunden im Antrag angegebene Bankkonto zurücküberwiesen, es sei denn, der Kunde hat bei der Vertragskündigung
einer anderen Lösung zugestimmt. Eine andere Lösung sollte vom Kunden in der eingereichten Erklärung angegeben
werden. Die Erstattung erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung. Wenn die
Rückgabe von Geldern mit zusätzlichen Kosten seitens des Betreibers in Form von Überweisungskosten verbunden
ist, werden diese Kosten von den an den Kunden zurückzugebenden Geldern abgezogen.
3. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, der insbesondere die Stilllegung des WRM-Systems oder die Einstellung oder Änderung des
Betriebsumfangs des WRM-Systems sein kann.
4. Die Beendigung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den
Betreiber erfolgt durch Zusendung einer Erklärung über die Beendigung des Vertrags über die Erbringung von
Dienstleistungen auf elektronischem Wege an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Benutzers oder
durch eine Erklärung gegenüber dem Benutzer auf andere Weise.
5. Vorbehaltlich des Pkt. 6 unten, führt die Beendigung des Vertrags zur Auflösung des Benutzerkontos durch den
Betreiber.
6. Wenn der Nutzer während der Laufzeit dieses Vertrags den Fahrradverleih in anderen Städten auf der Grundlage
der Kompatibilität der Systeme gemäß Kapitel I, Pkt. 4 der Geschäftsordnung genutzt und im Rahmen der Anmeldung
für diesen nachfolgenden Dienst kein neues Konto erstellt hat, wird das Nutzerkonto nicht gekündigt. Der Service
des Benutzerkontos wird weiterhin zu den Bedingungen angeboten, die in den Geschäftsbedingungen des oben
genannten, vom Benutzer auf kompatibler Basis genutzten Folgedienstes beschrieben sind, einschließlich
insbesondere der Tatsache, dass das Guthaben auf dem Konto für diesen Dienst verwendet werden kann.
7. Verwendet der Nutzer nach Beendigung des Vertrags das Nutzerkonto weiterhin unter den in Pkt. 6 beschriebenen
Bedingungen, so ist er verpflichtet, die sich aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstes ergebenden
Gebühren zu zahlen, mit Ausnahme der Zahlung der Startgebühr gemäß den Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Dienstes.
8. Bei Auflösung des Benutzerkontos wird das Guthaben auf dem Benutzerkonto auf das vom Benutzer angegebene
Bankkonto zurücküberwiesen, sofern das Guthaben auf dem Benutzerkonto am Tag der Auflösung des Vertrags 0 PLN
übersteigt. Die Gelder werden innerhalb von maximal 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags zurückerstattet. Wenn
die Rückgabe von Geldern mit der Notwendigkeit verbunden ist, dem Betreiber zusätzliche Kosten in Form von
Überweisungskosten zu verursachen, werden diese Kosten von den an den Nutzer zu erstattenden Geldern abgezogen.
XVI. Schlussbestimmungen.
1. Mit dem Akzeptieren dieser Geschäftsbedingungen und der Ausleihe des Fahrrads erklärt der Kunde, dass er
gesund ist und das Fahrrad sicher benutzen kann, dass er in der Lage ist, das Fahrrad zu fahren, dass er im
Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen ist und dass er die Verkehrsregeln kennt.
2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde
gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung verstößt (z.B. nicht fristgerechte Rückgabe des Fahrrads), wobei
dem Kunden Ansprüche gegen den Betreiber auf Rückgabe von Geldern vom Kundenkonto zustehen, sofern die Gelder
nicht zuvor vom Betreiber zur Deckung der erforderlichen Verpflichtungen zu Lasten des Kunden verwendet
wurden.
3. Bei fortlaufenden Dienstleistungen (z. B. Kontoführung) können die Bestimmungen aus wichtigem Grund geändert
werden. Als wichtiger Grund gelten:
a. Änderungen der Gesetzgebung oder ihrer Auslegung, die eine Änderung der Bestimmungen rechtfertigen,
b. Änderungen der Dienstleistung, einschließlich des Umfangs oder der Art ihrer Erbringung,
c. Einführung einer neuen Dienstleistung,
d. Einstellung der Dienstleistung ganz oder teilweise,
e. Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und Missbrauchsprävention,
f. Beseitigung von Zweifeln oder Unklarheiten bei der Auslegung,
g. Änderungen der in den Bestimmungen angegebenen Daten, einschließlich des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Benutzers über die Änderungen
der Bestimmungen durch Veröffentlichung auf der Website und Zusendung an seine E-Mail-Adresse in Kraft. Bei
Nichtannahme der Änderungen der Bestimmungen kann der Benutzer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,
indem er spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Benutzers über die Änderungen
der Bestimmungen eine Kündigungserklärung einreicht.
4. Bei einmaligen Dienstleistungen (z.B. Einzelfahrt) oder Prepaid-Dienstleistungen gelten jeweils die
Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung
5. Alles, was in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt ist, unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Straßenverkehrsordnung.
6. Bei Abweichungen zwischen der polnischen und der fremdsprachigen Version der Geschäftsordnung ist für die
Auslegung die polnische Version maßgebend.
Anlage 1
Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren
|
Preisliste für Standard Fahrrad |
Bruttobetrag |
|
|---|---|---|
|
Ausleihgebühr (Die Beträge aus den einzelnen Zeitspannen werden summiert) |
von der 1. bis zur 20. Minute |
0 PLN |
|
von der 21. bis zur 60. Minute |
3 PLN |
|
|
die zweite und jede weitere begonnene Stunde |
6 PLN/h |
|
|
Gebühr für die Überschreitung von 12 Stunden Ausleihe |
300 PLN |
|
|
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung |
4 613 PLN |
|
|
Preisliste für E-Bike |
||
|
Gebühr für jede begonnene Minute |
0,59 PLN |
|
|
Gebühr für die Überschreitung von 12 Stunden Ausleihe |
300 PLN |
|
|
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung eines E-Bikes |
21 525 PLN |
|
|
Preisliste für Tandem und Lastenfahrrad (Cargo) |
||
|---|---|---|
|
Ausleihgebühr (Die Beträge aus den einzelnen Zeitspannen werden summiert) |
Zeitspanne |
Bruttobetrag |
|
von der 1. bis zur 4. Stunde |
2,50 PLN/h |
|
|
von der 5. bis zur 24. Stunde |
Gebührenfrei |
|
|
25. und jede weitere begonnene Stunde |
2,50 PLN/h |
|
|
Gebühr für die Überschreitung von 72 Stunden Ausleihe |
500 PLN |
|
|
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung eines |
Tandems |
8 000 PLN |
|
Lastenrads (Cargo) |
11 531 PLN |
|
|
E-Lastenrads (Cargo) |
21 000 PLN |
|
|
Preisliste für Kinderfahrrad |
||
|---|---|---|
|
Ausleihgebühr |
Zeitspanne |
Bruttobetrag |
|
von der 1. bis zur 48. Stunde |
Gebührenfrei |
|
|
Gebühr für die Überschreitung von 48 Stunden Ausleihe |
350 PLN |
|
|
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung |
3 500 PLN |
|
|
Preisliste für Handbike |
||
|---|---|---|
|
Ausleihgebühr |
Zeitspanne |
Bruttobetrag |
|
von der 1. bis zur 72. Stunde |
Gebührenfrei |
|
|
Gebühr für die Überschreitung von 72 Stunden Ausleihe |
500 PLN |
|
|
Gebühr für Diebstahl, Verlust oder Zerstörung |
38 438 PLN PLN |
|
Zusatzgebühren
|
Startgebühr |
10 PLN |
|---|---|
|
Bonus für die Mitnahme eines Standard-Fahrrads oder eines E-Bikes zu einer WRM-Station (Bonusrückgabe) |
3 PLN |
|
Abstellen eines Standard-Fahrrads oder eines E-Bikes außerhalb einer WRM-Station (kostenpflichtige Rückgabe) |
7 PLN |
|
Das unbewachte Abstellen eines gemieteten Fahrrads (egal welcher Art) |
100 PLN |
|
Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) in einem unzulässigen Bereich |
150 PLN |
|
Ablieferung und Abholung eines Spezialfahrrades gemäß Kapitel VII, Absatz. 3.a zu einer der Spezialstationen aus Anlage Nr. 3 |
15 PLN |
|
Ablieferung und Abholung eines Spezialfahrrades gemäß Kapitel VII, Pkt. 3.b und c der Geschäftsordnung |
100 PLN |
|
Ablieferung und Abholung eines Spezialfahrrades gemäß Kapitel VII, Pkt. 3 d der Geschäftsordnung |
200 PLN |
|
Nichtausleihen eines reservierten Spezialfahrrads |
50 PLN |
|
Mitfahren von mehr Personen auf dem Fahrrad als vom Betreiber für den Fahrradtyp gestattet |
100 PLN |
|
Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Benutzungszone**: |
150 PLN |
|
Abstellen eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) an einem schwer zugänglichen Ort*** |
600 PLN |
|
Abstellen eines Spezialfahrrads außerhalb einer WRM-Station |
350 PLN |
|
Entfernung von angewandten Sicherheitsvorkehrungen |
200 PLN |
|
Unerlaubte Fahrt |
100 PLN |
|
Mitnahme eines Fahrrads in anderen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Auto, usw.) |
50 PLN |
*, ** und *** Die Gebühr für das Abstellen des E-Bikes an einem schwer zugänglichen Ort addiert sich zu einer eventuellen Strafe für das Abstellen des E-Bikes außerhalb der Nutzungszone oder für das Abstellen des E-Bikes an einem nicht genehmigten Standplatz, wenn beide Situationen gleichzeitig auftreten.
Anlage 2
Standort von Spezial-WRM-Stationen
|
Standort |
|---|
|
Plac Dominikański (Galeria Dominikańska) |
|
Lotnicza/Na Ostatnim Groszu |
|
Powstańców Śląskich/Aleja Hallera |
|
Rondo Reagana |
|
Żmigrodzka/ Broniewskiego |
Anlage 3
Ausleihdauer
|
Fahrradtyp |
Standard-Mietdauer |
Mögliche Verlängerung der Mietdauer |
Maximale Mietdauer |
Gebühr für die Überschreitung der maximalen Mietdauer |
|---|---|---|---|---|
|
Kinderfahrrad |
48 h |
Keine |
48 h |
350 PLN |
|
E-Bike |
12 h |
Keine |
12 h |
300 PLN |
|
Handbike |
48 h |
um 24 h |
72 h |
500 PLN |
|
Standardfahrrad |
12 h |
Keine |
12 h |
300 PLN |
|
Tandem |
48 h |
um 24 h |
72 h |
500 PLN |
|
Lastenfahrrad (Cargo) |
48 h |
um 24 h |
72 h |
500 PLN |
Polski
English
Deutsch
Українська